Die gesetzlich geforderte barrierefreie Erschließung öffentlicher Gebäude gewährleisten oft Aufzugsanlagen, auch wenn Rampen und schräge Ebenen sicher zu bevorzugen sind. Diese Aufzugsanlagen werden jedoch gemäß bisherigem Standard im Brandfall außer Betrieb genommen. Für jede Gebäudenutzung sind aber ausreichende Flucht- und Rettungswege Voraussetzung. Wenn Gebäude barrierefrei betrieben werden, müssen ebenso barrierefreie Rettungswege vorhanden sein.
Die vielen gesetzlichen Vorgaben zur Gleichstellung müssen hier nicht zitiert werden. Die gleiche Sicherheit in baulichen Anlagen durch die Selbstrettungsmöglichkeit für jedermann zu erreichen ist ein erstrebenswertes Ziel.
Sich selbständig retten zu können,
ist der beste Brandschutz für ALLE Menschen