Evakuierungsaufzug
DIN CEN/TS 81-76 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen –Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 76: Personenaufzüge für die Evakuierung von Personen mit Behinderungen von Oktober 2011. Diese Technische Spezifikation beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee 10 "Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige" des Europäischen Komitees für Normung (CEN) ausgearbeiteten CEN/TS 81-76 Stand 2011. Sie spezifiziert die besonderen Bestimmungen und Sicherheitsregeln, um Personen mit Behinderungen bei der Evakuierung eines Gebäudes mittels eines Aufzugs ausreichend sicher durch einen geeignet ausgebildeten Evakuierungshelfers zu unterstützen. Diese Vornorm des Evakuierungsaufzuges entspricht in der VDI Richtlinie dem Aufzug Weiterbetriebsstufe Stufe C.
Das Konzept sieht vor, dass die Bedienung im Evakuierungsbetrieb nur durch eingewiesene Personen erfolgt. Wenn durch das Gebäudemanagement oder eine automatische Brandmeldeanlage ein Notfall erkannt wird, soll ein hörbares Notfallsignal im Gebäude ertönen. Der Aufzug erhält ein Signal und führt eine Evakuierungsfahrt nach EN 81-73 (Brandfallabschaltung) durch. Die Anzeigen des Aufzugs weisen beleuchtet mit folgendem Symbol (mind. 6 cm x 3 cm) auf den Evakuierungsbetrieb hin.
Eine eingewiesene Person schaltet mit dem Vorrechtsschalter auf den Evakuierungsbetrieb um. Bei eingeschalteter Evakuierungssteuerung muss die Bedienung des Evakuierungsaufzugs durch einen vollständigen Satz an Druckknöpfen im Fahrkorb z. B. hinter einem verdeckten Panel, das geöffnet werden kann, erfolgen. Der Aufzug wird ähnlich einem Feuerwehraufzug bedient. Türumsteuereinrichtungen, die durch Rauch oder Hitze beeinträchtigt werden können, müssen ausgeschaltet werden; die anderen Türumsteuereinrichtungen und der „TÜR AUF“-Taster müssen funktionsbereit bleiben. Die Außensteuerung ist abgeschaltet. Die eingewiesene Person ist deshalb auf Informationen des Gebäudemanagements oder anderer Hilfe leistender Personen angewiesen, um die Haltestellen zu erfahren, aus denen Personen evakuiert werden müssen. Üblicherweise würde hierzu ein leitender Evakuierungshelfer, der dem Evakuierungshelfer, der den Aufzug fährt und Evakuierungshelfern, die für ein oder mehrere Geschosse zuständig sind, Anweisungen gibt, erforderlich sein. Es handelt sich also um eine Fremdrettung (unterstütze Selbstrettung). Ohne eine jederzeit gesicherte Unterstützung durch die Evakuierungshelfer ist keine sofortige Gebäuderäumung möglich!
Nach Eintreffen der Feuerwehr übernimmt sie die Gewalt über den Evakuierungsaufzug.
Die Fremdrettung von Menschen die Treppen nicht gehen können liegt alleine in der Betreiberverantwortung und kann nicht planmäßig durch die Feuerwehren und Rettungsdienste übernommen werden.